Car Center Trier
Werkstatt- und Reparaturbedingungen
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen | Stand: Juli 2026
I. Geltungsbereich
- (1)Diese Bedingungen gelten für alle Werkstattaufträge zwischen Car Center Trier, Inh. Samer Hammou, Luxemburger Str. 88, 54294 Trier (nachfolgend: "Werkstatt") und dem Auftraggeber.
- (2)Die Werkstatt führt folgende Leistungen durch: Ölwechsel, Filterservice, Flüssigkeitskontrolle, Reifenwechsel und -montage, Steinschlagreparatur, Klimaanlagen-Desinfektion, Fahrzeugaufbereitung sowie weitere vereinbarte Pflegearbeiten.
II. Auftragserteilung
- (1)Aufträge werden schriftlich oder mündlich erteilt. Bei mündlichen Aufträgen gilt die Bestätigung durch Arbeitsbeginn als Annahme.
- (2)Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Werkstattauftrag alle für die Ausführung erforderlichen Angaben zu machen (Fahrzeugschein, Schlüssel, bekannte Vorschäden).
- (3)Erweiterungen des Auftrags während der Ausführung werden dem Auftraggeber vorab telefonisch mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
III. Kostenvoranschlag
- (1)Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag.
- (2)Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, unverbindliche Schätzungen.
- (3)Wird bei Ausführung der Arbeiten eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % erkennbar, informiert die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein.
- (4)Lehnt der Auftraggeber eine notwendige Mehrarbeit ab, ist die Werkstatt berechtigt, den Auftrag zu den bisherigen Kosten abzurechnen und das Fahrzeug zurückzugeben.
IV. Ausführung der Arbeiten
- (1)Die Werkstatt führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit geeigneten Materialien durch.
- (2)Eingebaute Ersatzteile entsprechen mindestens der Qualität der ausgebauten Teile (OEM oder gleichwertig).
- (3)Die Werkstatt ist berechtigt, Arbeiten an qualifizierte Drittbetriebe unterzuvergeben, wenn dies sinnvoll oder erforderlich ist. Der Auftraggeber wird davon informiert.
V. Fertigstellung und Abholpflicht
- (1)Die Fertigstellung wird dem Auftraggeber telefonisch oder per SMS/E-Mail mitgeteilt.
- (2)Das Fahrzeug ist innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
- (3)Nach Ablauf dieser Frist ist die Werkstatt berechtigt, Standkosten von 10,00 Euro je angefangenem Tag zu berechnen.
- (4)Bei nicht abgeholten Fahrzeugen nach 30 Tagen ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers zu verwahren oder anderweitig zu verwerten.
VI. Zahlung
- (1)Die Vergütung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig und in bar oder per Überweisung zu entrichten.
- (2)Die Werkstatt hat ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung.
- (3)Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
VII. Haftung für eingebrachte Gegenstände
- (1)Die Werkstatt haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch ihre Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden.
- (2)Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände, Bargeld oder persönliche Sachen übernimmt die Werkstatt keine Haftung. Der Auftraggeber wird gebeten, solche Gegenstände vor Auftragserteilung zu entnehmen.
- (3)Für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Einbruch trotz üblicher Sicherheitsvorkehrungen wird keine Haftung übernommen.
VIII. Gewährleistung auf Werkstattleistungen
- (1)Für ausgeführte Werkstattleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
- (2)Mängel sind unverzüglich nach Abholung schriftlich oder telefonisch zu melden.
- (3)Die Werkstatt hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Erstattung verlangen.
- (4)Bei eigenmächtiger Reparatur durch den Auftraggeber oder Dritte erlischt die Gewährleistung für den betroffenen Bereich.
IX. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen unter www.carcentertrier.de/datenschutz.
X. Streitbeilegung (§ 36 VSBG)
Die Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XI. Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- (2)Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Trier.
- (3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Car Center Trier | Werkstatt: Luxemburger Str. 88 | 54294 Trier
Tel: +49 651 60345520 | info@carcentertrier.de | Stand: Juli 2026
Tel: +49 651 60345520 | info@carcentertrier.de | Stand: Juli 2026