Car Center Trier

Werkstatt- und Reparaturbedingungen

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen | Stand: Juli 2026

I. Geltungsbereich

  1. (1)Diese Bedingungen gelten für alle Werkstattaufträge zwischen Car Center Trier, Inh. Samer Hammou, Luxemburger Str. 88, 54294 Trier (nachfolgend: "Werkstatt") und dem Auftraggeber.
  2. (2)Die Werkstatt führt folgende Leistungen durch: Ölwechsel, Filterservice, Flüssigkeitskontrolle, Reifenwechsel und -montage, Steinschlagreparatur, Klimaanlagen-Desinfektion, Fahrzeugaufbereitung sowie weitere vereinbarte Pflegearbeiten.

II. Auftragserteilung

  1. (1)Aufträge werden schriftlich oder mündlich erteilt. Bei mündlichen Aufträgen gilt die Bestätigung durch Arbeitsbeginn als Annahme.
  2. (2)Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Werkstattauftrag alle für die Ausführung erforderlichen Angaben zu machen (Fahrzeugschein, Schlüssel, bekannte Vorschäden).
  3. (3)Erweiterungen des Auftrags während der Ausführung werden dem Auftraggeber vorab telefonisch mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.

III. Kostenvoranschlag

  1. (1)Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag.
  2. (2)Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet, unverbindliche Schätzungen.
  3. (3)Wird bei Ausführung der Arbeiten eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 % erkennbar, informiert die Werkstatt den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein.
  4. (4)Lehnt der Auftraggeber eine notwendige Mehrarbeit ab, ist die Werkstatt berechtigt, den Auftrag zu den bisherigen Kosten abzurechnen und das Fahrzeug zurückzugeben.

IV. Ausführung der Arbeiten

  1. (1)Die Werkstatt führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit geeigneten Materialien durch.
  2. (2)Eingebaute Ersatzteile entsprechen mindestens der Qualität der ausgebauten Teile (OEM oder gleichwertig).
  3. (3)Die Werkstatt ist berechtigt, Arbeiten an qualifizierte Drittbetriebe unterzuvergeben, wenn dies sinnvoll oder erforderlich ist. Der Auftraggeber wird davon informiert.

V. Fertigstellung und Abholpflicht

  1. (1)Die Fertigstellung wird dem Auftraggeber telefonisch oder per SMS/E-Mail mitgeteilt.
  2. (2)Das Fahrzeug ist innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
  3. (3)Nach Ablauf dieser Frist ist die Werkstatt berechtigt, Standkosten von 10,00 Euro je angefangenem Tag zu berechnen.
  4. (4)Bei nicht abgeholten Fahrzeugen nach 30 Tagen ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers zu verwahren oder anderweitig zu verwerten.

VI. Zahlung

  1. (1)Die Vergütung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig und in bar oder per Überweisung zu entrichten.
  2. (2)Die Werkstatt hat ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung.
  3. (3)Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

VII. Haftung für eingebrachte Gegenstände

  1. (1)Die Werkstatt haftet für Schäden am Fahrzeug, die durch ihre Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden.
  2. (2)Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände, Bargeld oder persönliche Sachen übernimmt die Werkstatt keine Haftung. Der Auftraggeber wird gebeten, solche Gegenstände vor Auftragserteilung zu entnehmen.
  3. (3)Für Schäden durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Einbruch trotz üblicher Sicherheitsvorkehrungen wird keine Haftung übernommen.

VIII. Gewährleistung auf Werkstattleistungen

  1. (1)Für ausgeführte Werkstattleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
  2. (2)Mängel sind unverzüglich nach Abholung schriftlich oder telefonisch zu melden.
  3. (3)Die Werkstatt hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Erstattung verlangen.
  4. (4)Bei eigenmächtiger Reparatur durch den Auftraggeber oder Dritte erlischt die Gewährleistung für den betroffenen Bereich.

IX. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen unter www.carcentertrier.de/datenschutz.

X. Streitbeilegung (§ 36 VSBG)

Die Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. (2)Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Trier.
  3. (3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Car Center Trier | Werkstatt: Luxemburger Str. 88 | 54294 Trier
Tel: +49 651 60345520 | info@carcentertrier.de | Stand: Juli 2026